Mietbedingungen Ferienhaus Evita & Weissmies

1. Der Vermieter überlässt dem Mieter zur naturgemäßen Nutzung die möblierte Wohnung im Ferienhaus Evita & Weissmies gegen den vereinbarten Mietbetrag.
 
2. Alle Buchungs- und Zahlungsdetails finden Sie auf der Buchungsbestätigung.
 
3. Keine Haustiere erlaubt.
 
4. Der Mieter ist verpflichtet, die Anzahlung bis spätestens auf der Buchungsbestätigung stehenden Datums zu entrichten. Der Restbetrag fällt spätestens bei Mietbeginn an.
 
5. Im Mietpreis inbegriffen sind Bett- und Küchenwäsche, Strom, Wasser, Heizung, Internet, Garage oder Stellplatz.
Nicht im Mietpreis inbegriffen sind die Endreinigung und die Kurtaxen. Diese sind auf der Rechnung & Buchungsbestätigung unter „Kurtaxe/Ortstaxe“ ausgewiesen.
Sommer Kurtaxe: CHF 7.00 für Erwachsene/Nacht und CHF 3.50 für Kinder/Nacht von 6 – 16 Jahren
Winter Kurtaxe: CHF 4.50 für Erwachsene/Nacht und CHF 2.25 für Kinder/Nacht von 6 – 16 Jahren
Mit Begleichung der obligatorischen Kurtaxe benutzen sie während des ganzen Jahres die PostAutos im gesamten Saastal und im Sommer sind mehrere Bergbahnen inklusive (MetroAlpin und Spielboden ausgeschlossen)
 
6. Zu sämtlichen Einrichtungsgegenständen in den Wohnungen und in Gemeinschaftsräumen ist Sorge zu tragen. Beschädigungen sind dem Vermieter sofort zu melden. Beschädigte oder fehlende oder verlorene Gegenstände sind bei Abreisedatum in „Bar“ zu entschädigen.
 
7. Alle Versicherungen von Leib und Leben sind Sache des Mieters. Bei Sachschaden gilt Art. 6 dieser Mietbedingungen.
 
8. Ist der Mieter aus irgendwelchen Gründen daran verhindert, die Wohnung für den gebuchten Zeitraum in Anspruch zu nehmen, so ist eine frühzeitige Abmeldung  erforderlich. Der Mieter bleibt für den Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung der Mietwohnung während der Mietdauer möglich ist. 
Schützen Sie sich vor unvorhersehbaren Ereignissen durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Wenn Sie Ihre geplante Reise z.B. aufgrund von gesundheitlichen Problemen, oder anderen versicherten Reiserücktrittsgründen stornieren müssen, werden Ihnen die Reiserücktritts- bzw. Stornokosten erstattet.
Link zur  Annullationskostenversicherung

9. Wird die Mietzeit nicht vollständig in Anspruch genommen wird der gesamte Mietzins für den gebuchten Zeitraum fällig.
 
10. Der Vermieter behält sich Änderungen an der Buchungsbestätigung unter Absprache vor.
 
11. Besondere Vereinbarungen können nur in Absprache mit dem Vermieter getroffen werden und ergänzen die Buchungsbestätigung.
 
12. Bei allfälligen Streit- oder Schlichtungsfällen der einen oder anderen Partei gilt Visp als Gerichtstand. Maßgebend ist Schweizerisches Recht.
 
13 .Die Buchung richtet sich nach den Artikeln 253 – 274 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Allfällige Punkte, die in diesem Vertrag nicht aufgeführt wurden entsprechen ebenfalls diesen Artikeln des OR.